Mehr Qualität im Rettungsdienst durch Wettbewerb

Mehr Qualität im Rettungsdienst durch Wettbewerb: IGW fordert das Aufbrechen verkrusteter Strukturen im Interesse der Notfallpatienten

IGW auf dem Gesundheitwirtschaftskongress„Patienten profitieren vom wachsenden Wettbewerb im Gesundheitsmarkt“, betont der Gesundheitsunternehmer Prof. Heinz Lohmann. Der Vorsitzende der Initiative Gesundheitswirtschaft e. V. – IGW – macht darauf aufmerksam, dass das wichtige Thema Qualität in den letzten Jahren durch mehr markt-wirtschaftliche Elemente im deutschen Gesundheitssystem öffentlich an Beachtung gewonnen habe. Es gehe jetzt darum, diese positive Entwicklung auch auf die Gesundheitsanbieter auszudehnen, die sich bisher einer wettbewerblichen Orientierung mit großer Beharrlichkeit entzogen hätten. Dazu zählten auch die tradierten Akteure des Rettungsdienstes. Prof. Lohmann dazu nachdrücklich: „Im Interesse der Notfallpatienten müssen die verkrusteten Strukturen aufgebrochen werden.“

Am 18. April trat in Deutschland ein umfassend modernisiertes Vergaberecht in Kraft, das an die Anforderungen europäischer Gesetzgebung angepasst wurde. Die neuen EU-Vergaberichtlinien sollen den Marktzugang für kleine und mittelständische Unternehmen erleichtern und damit für mehr Wettbewerb im Interesse der Konsumenten sorgen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Vergaberechts profitieren künftig viele deutsche Unternehmen in diversen Dienstleistungsbereichen von einem vereinfachten Marktzugang und umfassender Transparenz bei öffentlichen Vergaben – auch in der Gesundheitswirtschaft. Für den Rettungsdienst, der in der Bundesrepublik als Dienstleistung zählt, trifft dies allerdings nicht zu.

Der deutsche Gesetzgeber hat einen in Europa einzigartigen Sonderweg eingeschlagen, der die fünf Hilfsorganisationen Rotes Kreuz, Malteser, Johanniter, Arbeiter-Samariter-Bund und die Deutsche Lebensrettungs-gesellschaft vom Wettbewerb komplett ausnehmen möchte und sie qua Gesetz gegenüber anderen Dienstleistern privilegiert. Öffentliche Auftraggeber können mit der im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthaltenen Sonderregelung – zumindest bis auf Weiteres – millionenschwere Aufträge „am grünen Tisch“ vergeben. Als Begründung wird angeführt, das Ehrenamt im Rettungsdienst zu schützen. In Deutschland ist der Rettungsdienst allerdings  überwiegend hauptberuflich organisiert. Und das aus gutem Grund: Die Qualitätsanforderungen und damit einhergehend die Aus- und Fortbildungen sind sehr anspruchsvoll geworden. Die Absicht des Gesetzgebers greift also faktisch ins Leere. Auf diese Weise wird weder Transparenz noch Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung erreicht. Diese kann nur durch  formale, europaweite Ausschreibungen hergestellt werden.

Für die Notfallpatienten und Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherungen, die den Rettungsdienst finanzieren, ist die geschilderte Situation eine höchst unbefriedigende  Entwicklung, denn gerade im Rettungsdienst, wo die professionelle Hilfe über Leben, Tod und Invalidität entscheidet, sollte der beste Dienstleister zum Zuge kommen. Somit bietet das neue Vergaberecht letztlich keinerlei Anreize für medizinischen Fortschritt und Wirtschaftlichkeit in der Notfallrettung. Es droht vielmehr, verkrustete Strukturen zu zementieren. Die Initiative Gesundheitswirtshaft fordert deshalb den Gesetzgeber auf, im Interesse der Notfallpatienten auch im Rettungsdienst durch Wettbewerb der Anbieter mehr Qualität zu erreichen.

Hier finden Sie einige Fakten über den Rettungsdienst.

3 thoughts to “Mehr Qualität im Rettungsdienst durch Wettbewerb”

  1. Ulkige Vorstellung. Die Vergabe im Krankentransport hat bereits dazu geführt, dass die Löhne in diesem Bereich sich im sinkflug befinden: Den Zuschlag bekommt nach dem erwähnten System nicht das qualitativ hochwertigste Unternehmen, sondern jenes, das den billigsten Preis in Aussicht stellt. Da die Löhne das einzige sind, woran man im RD sparen kann, greift folgende Binsenweisheit: You get what you pay. Das geht dann zulasten der Patienten.

    1. Guten Abend, hier die Antwort von Herrn Prof. Heinz Lohmann:
      “Angeboten wird immer das, was ausgeschrieben wird. Das gilt in allen Wirtschaftssektoren, auch in der Gesundheitswirtschaft. Deshalb ist es so wichtig, die erwartete Leistung genau zu definieren. Dann ist Qualität und Preis ausschlaggebend. Ohne Wettbewerb dominieren die Anbieter auf den Märkten und die Interessen der Nachfrager bleiben unberücksichtigt. Das geht in der Gesundheitsbranche zu Lasten der Patienten und ist deshalb inakzeptabel.

      Herzliche Grüße
      Heinz Lohmann”

      1. Sehr geehrter Herr Lohmann,

        Ihre Thesen mögen in der Theorie der allgemeinen Wirtschaftswissenschaften stimmen. Jedoch scheinen die Kommunen diese Ansicht nicht zu teilen oder, flapsig gesagt, das Geld ist mehr wert als die Qualität. Ich möchte auf sämtliche Rettungsdienstbetreiber jeglicher HiOrgs oder sonstigen Anbietern hinweisen, welche Insolvenz angemeldet haben. Das Personal im Rettungsdienst leistet Überstunden welche die Einrichtungen an den wirtschaftlichen Abgrund bringen. Denn diese Überstunden müssen ausbezahlt oder abgefeiert werden. Das Personal muss adäquat bezahlt werden, damit die Qualität besteht oder ausgeweitet wird. Das geht nur mit guten Konditionen zwischen den zwei Vertragsparteien, RD-Dienstleister und Kostenträger.

        (das waren meine Thesen lediglich in Kurzfassung)

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