Gebt den Patienten das Kommando

Gebt den Patienten das Kommando

Nach Auffassung von Prof. Heinz Lohmann, dem Ehrenvorsitzenden der Initiative Gesundheitswirtschaft, und Prof. Dr. Jörg F. Debatin, Chairman des Health Innovation Hub, hat Corona vieles offen gelegt, was in deutschen Krankenhäusern nicht mehr funktioniert. In einem Artikel für die FAZ fordern die beiden Experten: „Gebt den Patienten das Kommando“!

Sie fordern, das derzeitige System der Krankenhausfinanzierung, die „Diagnosis Related Groups (DRG), die sich an der Finanzierung der jeweiligen Diagnose orientiert, durch einen qualitativen Patientenbezug zu ergänzen. Das Patientenwohl, so die beiden Experten, soll zu einer zweiten Messgröße neben der Diagnose werden; das Therapieergebnis und die damit einhergehende Veränderung der Lebensqualität das Patienten sollten sich auf die Erstattungsbeträge auswirken.

Bislang würden Kriterien wie Schmerzlinderung, Steigerung der körperlichen Fitness oder Mobilität bei der Krankenhausvergütung jedoch nicht berücksichtigt. Dabei wäre es nicht sonderlich kompliziert, sie zur Differenzierung zu nutzen. Sie müssten nur, so die Autoren, am Anfang und am Ende eines Krankenhausaufenthalts erfasst und danach auch bis zum tatsächlichen Behandlungsende weiterverfolgt werden, das oft erst nach dem Krankenhausaufenthalt erreicht wird. Zudem sollten einfachen Bewertungen von Patienten, etwa zur Qualität und Intensität pflegerischer Leistungen, in der Vergütungssystematik Berücksichtigung finden. Das würde nicht nur das Patientenwohl in den Mittelpunkt rücken, sondern auch die Bedeutung der Pflege für die Reputation eines Krankenhauses deutlich stärken. So ließen sich DRGs zu PRGs weiterentwickeln, zu „Patient Related Groups“. Somit würden die Behandlungsprozesse im Krankenhaus vor allem an Patienteninteresse ausgerichtet.

Eine Reform der Krankenhausfinanzierung müsse dafür sorgen, dass Krankenhäuser digital gut aufgestellt, vernetzt und nah am Patienten sind. Gleichzeitig gelte es, finanzielle Fehlanreize zugunsten einer stationären Versorgung zu überwinden. Lohmann und Debatin schlagen zur Überwindung der Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung vor: Die Therapiekosten bestimmter medizinischer Behandlungen sollten künftig separat von den Unterbringungskosten vergütet werden. Die fallen nur an, wenn ein Patient aus medizinischer oder pflegerischer Sicht tatsächlich eine stationäre Versorgung benötigt. Die eigentlichen Behandlungskosten sollten dagegen aus dem gleichen Topf bezahlt werden. Das Geld solle nicht der Form der Unterbringung, sondern dem Erfolg der Therapie folgen.